Kinder sind bereits von Geburt an zahlreichen Gefahren ausgesetzt: Impfungen, nachhaltigen Erkrankungen, Insektenstichen usw. Nicht alles geht immer glimpflich aus. Was, wenn irreparable Schäden bleiben?
Schützen Sie Ihr Kind und sorgen Sie vor!
Invaliditätsversicherung besser als eine Unfallversicherung
Die häufigste Ursache von Schwerbehinderungen bei Kindern sind Krankheiten. Unfälle spielen dagegen nur eine geringe Rolle, denn nur 0,45 Prozent der schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen haben sich ihre Beeinträchtigung bei einem Unfall zugezogen.
Deshalb ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoller als eine Unfallversicherung. Diese ist zwar günstiger, deckt aber nur schwere Fälle von Unfällen ab. Bei einer Invaliditätsabsicherung ist es egal, ob die Schwerbehinderung durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde.
Eine laufende Rente ist besser als eine einmalige Leistung
Die meisten Versicherer bieten eine Rente von monatlich 1.000 Euro, wenn das Versorgungsamt dem Kind einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr bescheinigt. Diese Rente, die lebenslang bzw. solange gilt, wie dieser Behinderungsgrad vorliegt, ist deshalb mehr wert, als eine einmalige Auszahlung aus einer Unfallversicherung von z.B. 100.000 Euro. Denn mit der laufenden Rente kann die Familie und das Kind dauerhaft zusätzliche Ausgaben bestreiten, die das Leben mit einem behinderten Kind mit sich bringt.
Kinderinvaliditätsversicherung ist ab der sechsten Lebenswoche möglich!
Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto besser. Sobald ein Krankheitsverdacht auftaucht, kann meist keine Versicherung mehr abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten den frühesten Vertragsabschluss schon ab der 6. Lebenswoche an.
Gesundheitsfragen müssen ehrlich beantwortet werden.
Beantragen Sie für Ihr Kind eine Versicherung, müssen Sie alles angeben was Sie über den Gesundheitszustand Ihres Kindes wissen und den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Passiert Ihnen beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen ein Fehler, kann der Versicherer später die Leistung verweigern oder kürzen. Schlimmstenfalls kann der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten.
Achten Sie vor allem auf das „Kleingedruckte“
Lesen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt die Vertragsbedingungen, dann wissen Sie auch, welche Erkrankungen (z.B. Neurosen oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) von der Leistung ausgeschlossen sind. Denn laut statistischem Bundesamt gehören Störungen der geistigen Entwicklung zu den häufigsten Ursachen für eine Schwerbehinderung im Kindes- und Jugendalter. D.h., obwohl das Kind nachweislich schwerbehindert ist, bekommt es kein Geld, wenn seine Behinderung auf einer der ausgeschlossenen Ursachen zurück zu führen ist.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Vergleich der verschiedenen Anbieter sowie ein detailliertes Angebot, damit wir gemeinsam die richtige Absicherung für Ihr Kind/Ihre Kinder/Enkel- oder Patenkinder finden.
Eine Invaliditätsversicherung gibt für eine Invaliditätsrente von 1.000 Euro pro Monat bereits einem Jahresbeitrag von 250 – 300 Euro und als Jahresverträge, d.h., ohne lange Laufzeiten!
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